Bürgerversammlung (Rechnung 2023)
Ort
Gemeindesaal9475 Sevelen
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht nach Gesetz von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Bitte beachten Sie: Die Jahresrechnung wird jedem Haushalt bis Mitte März zugesandt. Der Stimmausweis für die Bürgerversammlung wird separat zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bei der Kanzlei (Rathaus, Büro 11) bezogen werden.
Dokumente
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Jahresrechnung_Sevelen_2023 Web (PDF, 10.46 MB) | Download | 0 | Jahresrechnung_Sevelen_2023 Web |