Hundekontrolle
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Hundetaxe Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss HundegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (sGS 456.1, abgekürzt HuG) der Politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung registriert die Kanzlei den Hundehalter in der Schweizerischen Hundedatenbank "Amicus". Bei einem Welpen und beim Ausland-Import hat ein Tierarzt in der Schweiz anschliessend den Hund neu in der Datenbank zu erfassen. Falls der Hund in der Datenbank bereits registriert ist, hat der Vorhalter den Hund an den neuen Halter zu übertragen. Die Rechnung für die Hundesteuer wird jährlich im ersten Quartal erhoben. Die Hundesteuer ist vom Halter zu bezahlen, wo sich der Hund zu Beginn des Kalenderjahres aufhält. Amicus Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank Amicus zu registrieren sind. Folgende Fälle sind der Hundekontrollstelle der Politischen Gemeinde Sevelen zu melden:
Meldepflichten der Hundehalter an Amicus Folgende Fälle sind der Hunde-Datenbank Amicus (Kontaktdaten siehe unten) zu melden:
Kontakt AmicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Registrierung und chippen des Hundes (Tierarzt) Das Chippen und die Registrierung des Hundes läuft wie folgt ab:
Sachkundenachweis per 1. Januar 2017 aufgehoben |
Das nationale Hundekurs-Obligatorium wurde per 1. Januar 2017 aufgrund eines Parlamentsbeschlusses aufgehoben. Ebenso beinhaltet die kantonale Hundegesetzgebung des Kantons St. Gallen keine generelle Kurspflicht.
Weitere Informationen bietet das Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Kanzlei | 081 750 11 25 | kanzlei@sevelen.ch |