Amtliche Verfügung betreffend Entfernung von Biberdämmen

28. August 2026

Die in den letzten Jahren stark angewachsene Biberpopulation hat durch die Erstellung von Biberdämmen in den Seveler Gewässern immer wieder Überschwemmungen im Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet verursacht.

Für die punktuellen Absenkungen der Dämme war in der Vergangenheit jeweils eine Bewilligung aus St. Gallen vom Amt für Natur, Jagd und Forstwirtschaft (ANJF) notwendig. Das Prozedere war gerade bei akuten Gefahrenlagen umständlich und führte gelegentlich zu Verzögerungen und einzelnen Schäden.

Im Rahmen der Bereitstellung einer Ersatzmassnahmenfläche über 22‘707m2 im Gebiet Wislenhasel durch die Ortsgemeinde hat sich das zuständige ANJF in St. Gallen bereit erklärt, partiell auf genau definierten Gewässerabschnitten ausserhalb der Schonzeiten auf die Einholung einer Bewilligung zu verzichten.

Die jeweiligen Verantwortungsträger der Politischen Gemeinde sowie der Ortsgemeinde stehen in kontinuierlichem Austausch mit den zuständigen Behörden vom ANJF und handeln im Interesse und mit Einverständnis von Orts- und Politischer Gemeinde Sevelen. Eigenmächtige Eingriffe durch Dritte werden nicht geduldet. Bei Widerhandlungen drohen erhebliche Bussen.