Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert.
Der Kanton hebt deshalb ab Samstag, 22. August 2026, das absolute
Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe
bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden
erlassen werden.
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung_SG_Aufhebung_Feuerverbot_nur noch Wald (PDF, 57 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung_SG_Aufhebung_Feuerverbot_nur noch Wald |