Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt

24. August 2026

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr gemindert.
Der Kanton hebt deshalb ab Samstag, 22. August 2026, das absolute
Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des Waldes auf. In Wald und Waldesnähe
bleibt das Verbot bestehen. Auch können regionale Verbote durch die Gemeinden
erlassen werden.

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