Einwohnerinnen und Einwohner in einer finanziellen Notsituation können sich an das Sozialamt wenden. Diese leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes (sGS 381.1) die notwendige Hilfe. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

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gratis

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