Sozialamt
Das Sozialamt ist zuständig für
- Persönliche Hilfe (Information und Beratung)
- Vermittlung von Fachstellen
- Kontakt mit Krankenkassen, Ärzten, Amtsstellen
- Informationen über Hilfsangebote
- Wirtschaftliche Hilfe (finanzielle Unterstützung)
- Entgegennahme von Unterstützungsgesuchen
- Ausrichtung von Bar- und Naturalunterstützungen
- Kostenregelung in Anstalts- und Heimfällen
- Alimentenbevorschussung und Inkasso
- Elternschaftsbeiträge
- Betreuung Asylwesen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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