
Grundbuch - Vollmacht (General)
jederzeit beschränkt oder widerrufen werden.
Im Grundbuchverkehr ist die Vollmacht zu beglaubigen, d. h. der Vollmachtgeber muss diese vor dem Legalisationsbeamten unterschreiben oder persönlich die Echtheit seiner Unterschrift erklären. Für Vollmachten im Zusammenhang mit Grundbuchgeschäften wird empfohlen, vorgängig mit dem Grundbuchamt Kontakt aufzunehmen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 081 750 11 35 | grundbuchamt@sevelen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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