Montag, Mittwoch, Donnerstag08.30 - 11.50 und 14.00 - 17.00Dienstag08.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00Freitag08.30 - 11.50 und 14.00 - 16.00
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Die Gemeindeverwaltung bleibt nach Auffahrt am Freitag, 30. Mai 2025 den ganzen Tag geschlossen.
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Nach Vollzug der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Mit diesem wird die Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten verlangt. Bei Lohn- und Verdienstpfändung ist das Verwertungsbegehren nicht notwendig. Das Begehren ist in der Betreibung auf Pfändung bei dem Betreibungsamt einzureichen, das für die Pfändung zuständig war. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf dem Formular.
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