Abstimmungsunterlagen bestellen

Die Stimmberechtigten müssen spätestens drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag im Besitz des Stimmmaterials sein.

Bei zweiten Wahlgängen von Regierungswahlen und Ständeratswahlen beträgt die Frist zehn Tage. Gleiches gilt für gleichzeitig stattfindende kantonale Abstimmungen sowie gleichzeitig stattfindende Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde.

Bei zweiten Wahlgängen in den Gemeinden beträgt die Frist zehn Tage. Gleiches gilt für gleichzeitig stattfindende Abstimmungen der Gemeinde.

Das Stimmmaterial besteht aus dem Abstimmungsgutachten, dem Stimmrechtsausweis und dem Stimmzettel.

Sie haben die Unterlagen nicht erhalten, verloren oder einen Stimmzettel falsch ausgefüllt? Kein Problem - Sie können das Stimmmaterial bei uns nachbestellen.

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie unter Kommentar an, welche Unterlagen wir Ihnen zustellen sollen.

Verfahren

Nach Eingang Ihrer Bestellung sendet Ihnen die Gemeinderatskanzlei die gewünschten Unterlagen per Post zu. Nachbestellungen müssen spätestens am Mittwoch vor dem Abstimmungssonntag bei uns eingehen. Ansonsten können wir die rechtzeitige Zustellung nicht garantieren. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Stimme nur einmal abgeben dürfen und mehrere Stimmzettel der gleichen Vorlage die Abstimmung ungültig machen, wenn sie unterschiedlich ausgefüllt sind.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.