Landwirtschaftsamt

 

Datenerhebung

Alle Bewirtschafter/innen oder Tierhalter/innen müssen an der jährlichen Strukturdatenerfassung teilnehmen. Halten oder bewirtschaften Sie:

- mind. ein Klauen- oder Huftier (Schweine, Schafe, Ziegen, Hirsche usw.)

- Geflügel (auch kleine Bestände unter 10 Stück)

- ein oder mehrere Bienenvölker

- mehr als eine Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche

- mehr als 30 Aren Spezialkultur

Dann sind Sie verpflichtet, diese entsprechend zu deklarieren. Melden Sie sich bitte beim Landwirtschaftsamt, Manuela Wyss, Telefon 081 750 11 40 oder m.wyss@sevelen.ch

 

GAöL Verträge

Das Landwirtschaftsamt ist zuständig für die Erstellung und Kontrolle von Bewirtschaftungsverträgen nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL).

Die Anmeldung von Qualitätsstufe II erfolgt bis Ende Februar an die Gemeinde, in der das Objekt liegt. Die Gesuche sind im Flächenerhebungsformular einzutragen und an das Landwirtschaftsamt (für Objekte mit Direktzahlungen) bzw. an das ANJF (für Objekte ohne Direktzahlungen) einzureichen. Das zuständige Amt organisiert die Kontrolle.

Vertragsnehmer/innen, die neu Beiträge beziehen wollen, können bei der politischen Gemeinde, in der das Objekt liegt, ein Gesuch bis 30. April des Jahres einreichen, für das erstmals Beiträge beansprucht werden. Die Gemeinde prüft den Beitragsanspruch und schliesst gegebenenfalls mit den Vertragsnehmern/innen die Verträge gemäss Wegleitung ab.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landwirtschaftsamt, Manuela Wyss, Telefon 081 750 11 40 oder m.wyss@sevelen.ch

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt