Die Tiefbauten sind die grössten Werte einer Gemeinde. Die Anlagen müssen nicht nur gebaut, sondern insbesondere auch unterhalten, erneuert oder ausgebaut werden. Die Koordination dieser Aufgaben obliegt der Abteilung Bau, Michael Ackermann.

Verschiedenste Planungsinstrumente helfen bei der zielgerechten Umsetzung.

Die politische Gemeinde hat die Hoheit über die Gemeindestrassen.

Der Strassenbau- und unterhalt ist im kantonalen Strassengesetz geregelt. Je nach Klassierung der Strasse ändert sich auch die Pflicht zur Kostentragung.

Die öffentlichen Kanalisationsleitungen sorgen dafür, dass die häuslichen Abwässer zur regionalen Abwasserreinigungs-anlage (ARA) gelangen und dort gereinigt werden können. Sauberes Abwasser, beispielsweise von Hausdächern (Meteorwasser), wird wo immer möglich direkt vor Ort zur Ver-sickerung gebracht oder dem nächsten Bach zugeführt.

Das Abwasserwesen wird über Gebühren (Abwassergebühr per m3) und über Anschlussbeiträge bei Neu- und Umbauten finanziert.

Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung.

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gratis

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