Identitätskarte (ID)
Brauchen Sie eine neue Identitätskarte (ID)? Kommen Sie bitte bei der Abteilung Einwohnerdienste vorbei, damit Sie das Antragsformular persönlich kontrollieren und unterzeichnen können. Minderjährige benötigen immer die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person. Ab dem 7. Lebensjahr müssen die Kinder das Antragsformular ebenfalls unterschreiben. Bringen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr) sowie die alte bzw. abgelaufene Identitätskarte mit. Weitere Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme von Fotos in Schweizer Ausweise finden Sie hier. Falls Sie die alte Identitätskarte während der Ausstellungszeit noch benötigen, bestellen wir die neue ID-Karte auf die Abteilung Einwohnerdienste. Wir teilen Ihnen mit, sobald diese bei uns eingetroffen und zum Abholen bereit ist. Sie können uns dann den alten Ausweis zur Annullierung mitbringen. Im Normalfall annullieren wir die alte Identitätskarte bei der Bestellung. Die neue Identitätskarte erhalten Sie dann ca. zehn Arbeitstage nach Bestellung direkt mit eingeschriebener Post nach Hause zugestellt. Den alten Ausweis dürfen Sie auf Wunsch nach der Annullation als Erinnerung behalten. |
Bei Verlust eines noch gültigen Ausweises benötigen wir die Verlustanzeige eines Polizeipostens. Die Verlustanzeige einer ausländischen Polizeibehörde muss in einer unserer Amtssprachen oder in Englisch abgefasst sein. Es muss klar ersichtlich sein, welches Reisedokument verloren ging.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 081 750 11 26 | einwohneramt@sevelen.ch |