Heimatausweis (Wochenaufenthalt)
Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihr Hauptwohnort ist, eine Nebenniederlassung (z. B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist (Hauptwohnsitz).
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 081 750 11 26 | einwohneramt@sevelen.ch |