Auskunft
Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Zuzugsort/-datum, und Wegzugsort/-datum ,allenfalls Sterbedatum dürfen bekannt gegeben werden. Bei allen Adressanfragen ist ein Interessensnachweis erforderlich.

Je genauer Ihre Angaben zur gesuchten Person sind (z.B. Geburtsdatum, alte Adresse), desto schneller lässt sich die gesuchte Person identifizieren.

Gebühren
Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir Fr. 10.00, die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung oder mit Barzahlung am Schalter. Amtsstellen, Krankenkassen und Ausgleichskassen erhalten die Auskünfte kostenlos.

Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.

Preis

10 Fr.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt