Abmeldung Einwohnerkontrolle / Wegzug

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Gemäss dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) des Kantons St.Gallen ist ein Wegzug der Abteilung Einwohneramt innerhalb von 14 Tagen zu melden. Sie können den Wegzug per eUmzug (elektronische Umzugsmeldung) oder beim Einwohneramt melden.

  • Für Schweizerbürger benötigen wir den Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
  • Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir den Ausländerausweis

Preis

gratis

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