Abmeldung Einwohnerkontrolle / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? - Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gemäss dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) des Kantons St.Gallen ist ein Wegzug der Abteilung Einwohneramt innerhalb von 14 Tagen zu melden. Sie können den Wegzug per eUmzug (elektronische Umzugsmeldung) oder beim Einwohneramt melden.
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- Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir den Ausländerausweis
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 081 750 11 26 | einwohneramt@sevelen.ch |