Stundung bedeutet Ratenzahlung einer definitiven Steuerrechnung. Falls Sie sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Zahlungsfrist ein Stundungsgesuch beim Steueramt einzureichen. 

Für Zahlungsvereinbarungen bei provisorischen Steuern können Sie für Einkommens- und Vermögenssteuern unsere eServices nutzen. Die provisorischen Steuern des laufenden Jahres sollten bis jeweils Ende des Jahres bezahlt sein.

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt