Überwachung des Gebäudeversicherungs-obligatoriums (Bauzeitversicherung)
Neubauten oder bauliche Wertvermehrungen mit einem Wert von mindestens CHF 30'000 sind ab Baubeginn zum Wert versichert, der dem Baufortschritt entspricht. Nach Erteilung der Baubewilligung erstellt das Grundbuchamt eine Bauzeitversicherung. Diese gilt auch für Solaranlagen, welche im Meldeverfahren, also ohne eigentliche Baubewilligung, erstellt werden.
Bei Bauten oder baulichen Änderungen, die keine Baubewilligung erfordern oder die den Wert von CHF 30'000 nicht überschreiten, kann eine Bauzeitversicherung freiwillig beim Grundbuchamt beantragt werden.
Verschiebt sich der Baubeginn oder die Fertigstellung oder ergeben sich andere wichtige Änderungen beim Bauprojekt, so muss dies dem Grundbuchamt gemeldet werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Bauzeitversicherung durch die ordentliche Versicherung abgelöst. Dafür muss der Grundeigentümer nach Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt die Baukostenabrechnung für die Schätzung einreichen.
Für die Bauzeitversicherung beträgt der Prämiensatz jeweils 2/3 des ordentlichen Gesamtprämiensatzes.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 081 750 11 35 | grundbuchamt@sevelen.ch |