Dammbefahrbarkeit - provisorische Interventionspiste Alpenrhein

14. Juli 2025

Das Rheinunternehmen ist für den Unterhalt und die Befahrbarkeit der Hochwasserdämme am Alpenrhein von Bad Ragaz bis St. Margrethen zuständig. Bei Hochwasser muss der Damm uneingeschränkt befahrbar sein, um Kontrollen und Interventionen zu ermöglichen. Da die Dammkrone bei längerem Einstau oft nicht befahrbar ist, soll eine provisorische Interventionspiste am Böschungsfuss gebaut werden, um die Sicherstellung im Ernstfall zu gewährleisten. 

Diese temporäre Piste überbrückt die Zeit bis zur geplanten umfassenden Dammsanierung, bei der der Rheindamm Richtung Nationalstrasse N13 verschoben und ökologisch aufgewertet wird. Die dauerhafte Lösung wird später realisiert.

Die Interventionspiste ist derzeit in Planung und es wird nach Art. 16 Abs. 3 des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, abgekürzt WBG) der Bevölkerung die Möglichkeit geboten, Stellung zu dem Projekt zu beziehen. Die Mitwirkung findet über die Kantonale Publikationsplattform vom 16. Juli bis 15. August 2025 statt.

Weitere Informationen finden Sie im PDF-Dokument sowie unter untenstehenden Links: 

Publikationen Kanton St. Gallen Amtliche Publikationen

Mitwirkungen | sg.ch

Amt für Wasser und Energie | sg.ch

 

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