Bürgerversammlung (Rechnung 2024)
Ort
GemeindesaalHauptstrasse 69
9475 Sevelen
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht nach Gesetz von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Bitte beachten Sie: Die Jahresrechnung wird jedem Haushalt bis Mitte März zugesandt. Der Stimmausweis für die Bürgerversammlung wird separat zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bei der Kanzlei (Rathaus, Büro 11) bezogen werden.