AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für
- Erfassung aller Beitragspflichten
- Firmen
- Selbstständigerwerbende
- Nichterwerbstätige
- Entgegennahme und Weiterleitung von
- Anmeldungen für Renten der AHV und IV
- Kinderzulagen
- Ergänzungsleistungen
- Erwerbsersatzordnung-Meldekarten
- Versicherungsausweis (AHV-Karte)
- Prämienverbilligung
- Beratung in Sozialversicherungsfragen
Kontakt
Gemeinde SevelenAHV-Zweigstelle
Hauptstrasse 54
9475 Sevelen
Tel. 081 750 11 38
b.schwendener@sevelen.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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