Sevelen ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d. h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht eine Urnenabstimmung durchgeführt wird.

Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.

Kontakt

Kanzlei Sevelen, Susanna M. Solenthaler, 081 750 11 25
s.solenthaler@sevelen.ch

Ort

Gemeindesaal
9475 Sevelen

Aufgaben

Die wichtigsten Geschäfte an der Bürgerversammlung sind
  • Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Jahresrechnung
  • Budget und Steuerfuss
  • Finanzgeschäfte gemäss Anhang zur Gemeindeordnung
  • Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
  • Geschäfte, die durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind

Kompetenzen

Die Bürgerversammlung entscheidet über ihre Aufgabenbereiche abschliessend, sofern sie nicht im Einzelfall beschliesst, ein Geschäft an die Urne zu verweisen.
In der Allgemeinen Umfrage können Anträge zu Themen gestellt werden, deren Behandlung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft fällt. Solche Anträge können an der Versammlung beraten, zur Begutachtung und Ausarbeitung eines Beschlussesentwurfs an den Rat gewiesen oder verworfen werden.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht nach Gesetz von der Stimmberechtigung ausgeschlossen sind. Bitte beachten Sie: Die Jahresrechnung wird jedem Haushalt bis Mitte März zugesandt. Der Stimmausweis für die Bürgerversammlung wird separat zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bei der Kanzlei (Rathaus, Büro 11) bezogen werden.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung