Herzlich willkommen
Anlaufstelle
Das Schulsekretariat ist Anlaufstelle in allen administrativen Bereichen und kann Sie bei speziellen Anliegen an die zuständigen Personen weiter vermitteln.
Öffnungszeiten Während der Schulzeit:
von Montag- bis Freitagvormittag: jeweils von 08.30 - 11.00 Uhr.
Bis auf weiteres ist das Schulsekretariat nachmittags geschlossen.
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten und während den Schulferien:
nach telefonischer Vereinbarung
Corona-Update, 3. März 2021
Geschätzte Eltern, geschätzte Interessierte
Auch im Schulbetrieb werden Lockerungen durchgeführt – wenn auch vorsichtig und schrittweise.
Der Präsident des Bildungsrates hat am 2. März 2021 den dritten Nachtrag zu den bereits bestehenden Weisungen vom 29. Oktober 2020 erlassen. Die Weisungen treten am 8. März 2021 in Vollzug.
Maskenpflicht:
Eine Aufhebung der Maskenpflicht zum jetzigen Zeitpunkt wird als nicht sinnvoll eingestuft. Es besteht somit weiterhin Maskenpflicht auf der Oberstufe.
Singverbot Sek I:
-Die bundesrätliche Verordnung sieht keinerlei Einschränkungen mehr für Schülerinnen und Schüler bis zum Jahrgang 2001 vor.
-Die Weisungen des Kantons St.Gallen werden entsprechend angepasst; das Singverbot auf der Oberstufe aufgehoben.
-Auch während dem Singunterricht gilt die Maskenpflicht auf der Oberstufe.
Sportunterricht Sek I:
-Die bundesrätliche Verordnung sieht keinerlei Einschränkungen mehr für Schülerinnen und Schüler bis zum Jahrgang 2001 vor.
-Die Weisungen des Kantons St.Gallen werden entsprechend angepasst; der Sportunterricht darf ab sofort wieder im Ganzklassenunterricht stattfinden und zwar als Ausnahme ohne Maske.
-Auf Kontaktsportarten gilt es weiterhin zu verzichten.
-Der Kontaktgruppe ist klar, dass bereits aktuell Schülerinnen und Schüler in Vereinen mehr Freiheiten geniessen. Im Gegensatz zu einer freiwilligen Vereinsaktivität ist der Sportunterricht der Schule obligatorisch. Damit ist die Schule in der Verantwortung, die grösstmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewähren.
Veranstaltungen mit der Klasse:
-Bis zu den Frühlingsferien sind besondere Unterrichtsveranstaltungen in der Volksschule ausserhalb des Gemeindegebiets verboten.
-Nach den Frühlingsferien sind besondere Unterrichtsveranstaltungen wieder möglich; d.h. Schulreisen, Lager, Sondertage etc. dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen wieder durchgeführt werden.
-Die Weisungen müssen dazu nicht angepasst werden; die Regelung hebt sich mit der Befristung auf.
Veranstaltungen mit Erziehungsberechtigten, Dritten
-Zurzeit können keine verbindlichen Aussagen zu Veranstaltungen mit Eltern und weiteren Besucherinnen und Besuchern im Hinblick auf den Schuljahresschluss gemacht werden. Die Agenda dazu orientiert sich an den durch den Bundesrat kommunizierten weiteren Öffnungsschritten in Bezug auf kulturelle Anlässe.
Museumsbesuche:
-Die Museen sind wieder geöffnet; Führungen in den Museen gehören in die Kategorie der Veranstaltungen und sind gemäss bundesrätlicher Verordnung verboten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Beste Grüsse und gute Gesundheit!