Planauflage
Montag, 15.03.2021
Gestützt auf Art. 42 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:
- Strassenbau „Neubau Brücke über Saarbach“
Saarweg Nr. 58 (Parzelle Nr. 704)
vom Gemeinderat erlassen
am 8. März 2021
Ort der Auflage
Rathaus-Altbau, Büro Nr. 17
Auflagefrist
17. März 2021 bis 15. April 2021
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit des Erlasses sowie die Art der Ausführung können gemäss Art. 45 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sevelen, Rathaus, 9475 Sevelen, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Sevelen, 15. März 2021
Der Gemeinderat
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