Änderung bei der Invalidenversicherung für Teilerwerbstätige
Donnerstag, 12.04.2018
Für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen wurde per 01.01.2018 ein neues Berechnungsmodell eingeführt.
Neu werden die gesundheitlichen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit und im Aufgabenbereich (Haus-/Familienarbeit) gleich stark gewichtet.
Für Personen, die bisher nach der "alten" gemischten Berechnungsgrundmethode einen IV-Grad von unter 40 Prozent erreichten, kann aufgrund der neuen Berechnung ein IV-Grad von 40 Prozent und höher resultieren, was neu zu einem Anspruch auf eine Rente führen würde.
Für die Neuberechnung müssen Sie sich erneut bei der IV anmelden. Gerne können Sie sich aber auch an uns wenden, damit wir Ihre Situation gemeinsam prüfen können.
pro infirmis
St. Gallen-Appenzell
Beratung für Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung und deren Angehörige.
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