Planauflagen - Teilstrassenplan Widen
Mittwoch, 07.09.2016
Planauflage
Gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:
- Teilstrassenplan Nr. 98
Neuklassierung G2 „Widen“ Nr. 83 (Parzelle Nr. 373)
Vom Gemeinderat erlassen am
5. September 2016
Ort der Auflage
Rathaus-Altbau, Büro Nr. 17
Auflagefrist
7. September 2016 bis 6. Oktober 2016
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit des Teilstrassenplans, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kan-tonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sevelen, Rathaus, 9475 Sevelen, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Be-gründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Sevelen, 6. September 2016
Der Gemeinderat
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