Planauflagen
Dienstag, 07.06.2016
Gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:
Teilstrassenplan Nr. 97
- Verbreiterung Maschinenweg Bidenberg / Minternust
- Gemeinde Sevelen: Verbreiterung „Vorderberg“ Nr. 495 (Parzelle Nr. 1962, 1961, 1958, 1953, 1952, 1951, 1950, 2006)
- Stadt Buchs: Verbreiterung „Vorderberg“ Nr. 548 (Parzelle Nr. 599)
Vom Gemeinderat Sevelen und Stadtrat Buchs erlassen am
23. Mai 2016
Ort der Auflage
Gemeindeverwaltung Sevelen, Büro Nr. 17
Stadtverwaltung Buchs, Büro Nr. 315, 3. Stock
Auflagefrist:
8. Juni 2016 bis 7. Juli 2016
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Notwendigkeit des Teilstrassenplans, die Art der Ausführung, die Klassierung sowie die Zulässigkeit der Enteignung können gemäss Art. 45 des kan-tonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) während der Auflagefrist beim Gemeinderat Sevelen, Gemeindeverwaltung, 9475 Sevelen, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Sevelen / Buchs, 7. Juni 2016
Der Gemeinderat Sevelen
Der Stadtrat Buchs
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