Schutzverordnung
Montag, 05.11.2012
Die Schutzverordnung der Gemeinde Sevelen
stammt aus dem Jahr 1996. Sie musste nach der Ortsplanrevision von 2006
angepasst werden. Inzwischen wurde sie überarbeitet und vom Kanton vorgeprüft.
Im Zusammenhang damit hat es einige Anpassungen im Zonenplan gegeben, und es
wurde ein Teilzonenplan „Schutzverordnung“ ausgearbeitet. Im Gebiet Storchenbüel
wurden die Waldgrenzen neu festgelegt. Deshalb gab es geringfügige Anpassungen
an den Zonengrenzen, welche im Teilzonenplan „Storchenbüel“ festgehalten sind.
Das Baureglement erfuhr eine kleine Änderung, welche Art. 9 „Grünzone,
Naturschutz, Freihaltung“ sowie Art. 15 „Gesamtüberbauung b) Mit Mehrausnützung“
betrifft.
Der Gemeinderat hat die revidierte Schutzverordnung mit den
dazugehörigen Plänen Tal- und Berggebiet, den Zonenplan, den Teilzonenplan
„Schutzverordnung“, den Teilzonenplan „Storchenbüel“ sowie die Anpassung des
Baureglements genehmigt. Die öffentliche Auflage erfolgt am 1. Oktober 2012 im
kantonalen Amtsblatt und am 2. Oktober 2012 im Werdenberger &
Obertoggenburger. Die Auflagefrist dauert vom 3. Oktober 2012 bis 5. November
2012.
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