Stromkennzeichnung

Gemäss Artikel 1a aus der Energieverordnung sind schweizerische Stromversorgungs- unternehmen seit dem Jahr 2005 verpflichtet, ihre Endverbraucher mindestens einmal pro Jahr über die Herkunft und Zusammensetzung des von ihnen gelieferten Stroms zu informieren.

Versorgungsjahr 2005
Versorgungsjahr 2006
Versorgungsjahr 2007
Versorgungsjahr 2008
Versorgungsjahr 2009
Versorgungsjahr 2010

 
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