Sie planen bei Ihrer Liegenschaft in Sevelen den Bau einer Photovoltaikanlage und wollen den produzierten Strom vermarkten? Dann bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Anmeldung für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
- Abnahmevertrag mit Rii-Seez-Power (Anlagen < 10 kWp)
- Abnahme durch das Elektrizitäts- und Wasserwerk Sevelen (Anlagen > 10 kWp)
- Vermarktung auf der Naturstrombörse der SAK
Hier finden Sie eine Kurzzusammenfassung als Druckversion.
kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
Die Anmeldung für die kostendeckende Einspeisevergütung erfolgt in drei Schritten:
- Anmeldung
- Projektfortschrittsmeldung
- Inbetriebnahmemeldung
Detailliertere Informationen zur KEV-Anmeldung, den Teilnahmebedingungen sowie die nötigen Formulare finden Sie hier.
Abnahmevertrag mit Rii-Seez-Power (Anlagen < 10 kWp)
Die Mitgliedsunternehmen von Rii-Seez Power möchten die Produktion und Vermarktung von Naturstrom in den Netzgebieten der Mitgliedsunternehmen unterstützen und eine Überbrückung der Wartezeit bis zur Förderung durch swissgrid (KEV) ermöglichen. Über die Möglichkeit des Abschlusses eines entsprechenden Abnahmevertrages entscheide die Geschäftsstelle von Rii-Seez-Power (EW Buchs) jeweils individuell auf Grundlage der jeweiligen Marktsituation für Solarstrom. Der Vertrag über die Lieferung des ökologischen Mehrwertes wird für 1 Jahr abgeschlossen und verlängert sich ohne Kündigung automatisch bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres oder bis zum Eintritt ins KEV. Eine Mehrfachförderung der erzeugten Energie ist ausgeschlossen.
Folgende Bedingungen müssen für die Aufnahme in RSP erfüllt sein:
- die Photovoltaikanlage befindet sich im Netzgebiet von RSP (www.riiseezpower.ch)
- ein bewilligtes Anschlussgesuch für die Energie-Erzeugungs-Anlage EEA (Installationsanzeige und E-Schema) liegt vor
- der Sicherheitsnachweis (SiNa) der EEA liegt vor
- die Anmeldebestätigung der kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) bei swissgrid liegt vor (Wartelistenbescheid)
- das Inbetrieb- / Abnahmeprotokoll liegt vor
- ein digitales Foto
Bei Anlagen > 5 kWp ist der Betriebsinhaber verpflichtet, einen Teil der Erzeugungsmenge nach Inbetriebnahme der EEA selbst abzunehmen (siehe Aufstellung "Abnahmeverpflichtung" in der jeweils gültigen Ausführung).
Bei Anlagen > 30 kVA ist der Betriebsinhaber verpflichtet, eine 1/4h-Lastgangmessung zu installieren und die Daten täglich auszulesen. Die Preise für die Kosten der Zählerinfrastruktur inkl. Auslesung, Plausibilitätsprüfung, Datenbereitstellung und Abrechnung richten sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt.
Eine Druckversion zu den Aufnahmebedingungen sowie genaueren Informationen finden Sie hier.
Abnahme durch EWS (Anlagen > 10 kWp)
Anlagen > 10 kWp werden bei Rii-Seez Power nicht mehr aufgenommen. Die produzierte Energie wird vom Elektrizitäts- und Wasserwerk Sevelen vergütet. Der ökologische Mehrwert wird nicht abgenommen und kann andersweitig (z.B. Naturstrombörse) vermarktet werden.
Der Vergütungsansatz richtet sich nach der Empfehlung des Bundesamtes für Energie und beträgt für das Jahr 2012 Rp. 8.46. Der Ansatz ist abhängig vom Tarif 1to1 energy easy bzw. vom Verbrauchsprofil H4.
Naturstrombörse SAK
Die Naturstrombörse ist ein Verbund von regionalen Stromanbietern, bei welcher das Elektrizitäts- und Wasserwerk Partner ist. Durch diese Partnerschaft besteht für Sie als Anlagenbetrieber die Möglichkeit, den produzierten Strom auf der Internet-Plattform www.naturstromboerse.ch zu vermarkten.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Produktionsanlage muss über eine separate Messung verfügen (ausser Produktionsanlagen, welche bereits durch die Mehrkosten finanzierung unterstützt werden, da bei diesen ausschliesslich die Überschussenergiemenge für die Erteilung von Herkunftsnachweisen relevant ist). Entsprechende Messgeräte und Ergänzungen des Messplatzes gehen zu Lasten des Produzenten
- Bisher dürfen keine Förderinstrumente (kantonaler Förderbeitrag, KEV, Teilnahme an einer Solarstrombörse) in Anspruch genommen worden sein, welche eine Vermarktung der Herkunftsnachweise untersagen (keine Doppelvermarktung)
- Die Herkunftsnachweise für die Produktionsanlagen müssen beantragt sein.
- Die Herkunftsnachweise müssen mittels dem Swissgrid-Formular "Formular Verteilung HKN" an die SAK AG übertragen werden.
- Das lokale Energieversorgungsunternehmen muss Partner der Naturstrombörse sein.
Für detailliertere Informationen setzen Sie sich doch bitte direkt mit der SAK, Herrn Mauro Balletta (071 229 53 11, mauro.balletta@sak.ch) oder Herrn Thorsten Rehwald (071 229 52 50, thorsten.rehwald@sak.ch) in Verbindung.