Sperrgut mit Gebührenmarke

Brennbare und nicht wiederverwertbare Abfälle aus Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie können mit der ordentlichen Abfuhr entsorgt werden.

Bitte offizielle Gebührensäcke oder Gebührenmarken verwenden!

Sperrgut:
- 1 Marke pro 5 kg
- Länge max. 1.50 m
- Gewicht max. 25 kg